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VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BBodSchG § 9 Abs. 2
Detailuntersuchung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (49)
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).
Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).
Der Gesetzgeber hat dabei die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen zu halten.
- VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808
Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Die unter dem gerichtlichen Aktenzeichen AN 9 K 17.00808 sowie AN 9 K 18.00928 erhobenen Klagen wurden mit Urteil der Kammer vom 2. Juni 2020 abgewiesen, ein hiergegen gerichteter Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 31. März 2021 unter dem Aktenzeichen 24 ZB 20.1793 abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten auch in den Verfahren AN 9 K 17.00808, AN 9 S 18.00927 und AN 9 K 18.00928 Bezug genommen.
"Zwar ist ihr (Gemeint ist die Klägerin im Verfahren AN 9 K 17.00808/AN 9 K 18.00928=Antragstellerin im vorliegenden Verfahren (Anm. d. Gerichts).) darin zuzustimmen, dass hinsichtlich des Hauptschadens bereits seit vielen Jahren saniert wird.
Das Gericht nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug auf die Entscheidungsgründe im Urteil der damals erkennenden Kammer vom 2. Juni 2020 in den Verfahren AN 9 K 17.00808 und AN 9 K 18.00928.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentum ist durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 50, 290 ; 52, 1 ; 100, 226 ).Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 50, 290 ; stRspr).
Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Deshalb müsse die Behörde bei der Anordnung von Sanierungsmaßnahmen auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Zustandsverantwortlichen entscheiden, wenn die Kostenbelastung wegen fehlender Zumutbarkeit von Verfassungs wegen begrenzt sei (unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 16.2.2000, 1 BvR 242/91).(1) Die zur Haftungsbegrenzung des Zustandsstörers im Rahmen einer angeordneten Sanierung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1-25 - juris) führt vorliegend nicht zu einem anderen Ergebnis.
Hierin liegt die Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat (vgl. BVerfGE 21, 73 )." (BVerfG, B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1-25 - juris Rn. 38-39).
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des WWA eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (…vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6;… B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13;… B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11;… VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).
Die Notwendigkeit einer Abweichung und einer eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des WWA unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (so VG Ansbach, B.v. 12.7.2021, AN 9 S 21.00749 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 2.5.2011, a.a.O.).
- BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Auch § 4 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BBodSchG, der an die Gesamtrechtsnachfolge anknüpft, lässt erkennen, dass die Haftung auf Handlungen eines Rechtsvorgängers in der Vergangenheit erstreckt wird (vgl. hierzu grundlegend BVerwG U.v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - juris).Davon geht sinngemäß auch das BVerwG aus (U. v. 16.3.2006 - 7 C 3.05 - DVBl. 2006, 1114/1118;… B. v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - BeckRS 2008, 33763 Rn. 7).
- VG Ansbach, 12.12.2018 - AN 9 S 18.00927
Verpflichtung zur Durchführung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung …
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Der unter dem gerichtlichen Aktenzeichen AN 9 S 18.00927 gestellte Eilantrag wurde mit Beschluss der Kammer vom 12. Dezember 2018 abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten auch in den Verfahren AN 9 K 17.00808, AN 9 S 18.00927 und AN 9 K 18.00928 Bezug genommen.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Auf Art. 14 GG kann sich eine Gemeinde auch außerhalb des Bereichs der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht berufen (BVerfG, B.v. 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82). - BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Hierin liegt die Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat (vgl. BVerfGE 21, 73 )." (…BVerfG, B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1-25 - juris Rn. 38-39). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 9 S 23.798
Der Adressat muss in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 - juris Rn. 29), wobei Bestimmbarkeit genügt. - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06
Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse
- BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07
Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung; …
- BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …
- BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08
Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03
Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 2351/06
Einschreitenspflicht der Bodenschutzbehörde; Anordnung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02
Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im …
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879
Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig
- VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560
Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung // …
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66
Niedersächsisches Deichgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94
Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht; …
- VGH Bayern, 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756
Mit Mineralöl kontaminierte Grundstücke
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95
Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der …
- BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59
Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …
- VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633
Wasserrechtliche Plangenehmigung
- VG Darmstadt, 30.10.2013 - 6 K 1717/11
Sanierungsanordnung nach dem Bundesbodenschutzgesetz
- VGH Bayern, 15.01.2003 - 22 CS 02.3223
Anordnung einer Sanierungsuntersuchung
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285
Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche …
- VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749
Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung
- VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85
Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von …
- VGH Bayern, 23.04.2020 - 22 CS 19.2223
Untersuchungsanordnung zur Schadstoffbelastung des Bodens einer Schießanlage
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2000 - 10 S 660/00
Anlage zur Vergärung und Kompostierung von Bioabfällen
- VGH Hessen, 19.12.2014 - 2 A 761/14
- VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313
Plangenehmigung; planungsrechtliches Abwägungsgebot; fehlender Drittschutz der …
- VGH Bayern, 17.12.2014 - 8 ZB 14.661
Wasserrechtliche Vorhaben müssen nicht in jeder Hinsicht identisch sein, um als …
- VG Schleswig, 07.10.2020 - 6 B 3/20
Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der Duldung der Errichtung mehrerer …
- VerfGH Bayern, 02.03.2001 - 1-VII-99
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 12 B 1088/11
Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Hilfe zur Erziehung in Form der …
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 24 CS 23.179
Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung
- VG Würzburg, 05.01.2021 - W 4 S 20.1820
Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
- VG Berlin, 30.04.2004 - 10 A 523.01
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Duldungsanordnung zur Durchsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97
Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 55.18
Anordnungen zur Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes um den Tagebau und …